FORMBLATT K
BENACHRICHTIGUNG ÜBER DIE ERLEDIGUNG DES ERSUCHENS UM BEWEISAUFNAHME
(Artikel 16 und Artikel 18 der Verordnung (EU) 2020/1783 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2020 über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen (Beweisaufnahme) ([1] ))
1. Aktenzeichen des ersuchenden Gerichts :
2. Aktenzeichen des ersuchten Gerichts:
3. Bezeichnung des ersuchenden Gerichts:
4. Bezeichnung des ersuchten Gerichts:
5. Das Ersuchen um Durchführung einer Beweisaufnahme wurde erledigt. Anbei werden folgende Schriftstücke, die die Erledigung des Ersuchens um Durchführung einer Beweisaufnahme bestätigen, übermittelt:
6. Die Erledigung des Ersuchens um Durchführung einer Beweisaufnahme wurde abgelehnt, weil
6.1. die zu vernehmende Person sich auf das Recht zur Aussageverweigerung oder ein Aussageverbot berufen hat:
6.1.1. nach dem Recht des Mitgliedstaats des ersuchten Gerichts:
6.1.2. nach dem Recht des Mitgliedstaats des ersuchenden Gerichts:
6.2. das Ersuchen um Durchführung einer Beweisaufnahme nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2020/1783 fällt:
6.3. die Erledigung des Ersuchens um Durchführung einer Beweisaufnahme nach dem Recht des Mitgliedstaats des ersuchten Gerichts nicht in den Bereich der Gerichtsgewalt fällt:
6.4. das ersuchende Gericht dem Antrag des ersuchten Gerichts auf ergänzende Angaben vom (Zeitpunkt des Antrags auf ergänzende Angaben) nicht nachgekommen ist:
6.5. eine Kaution oder ein Vorschuss, um die bzw. den gemäß Artikel 22 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2020/1783 gebeten wurde, nicht hinterlegt bzw. einbezahlt worden ist:
Datum:
7. Sonstige Gründe für die Nichterledigung:
Geschehen zu:
Datum:
Unterschrift und/oder Stempel oder elektronische Signatur und/oder elektronisches Siegel:
()ABl.[1] L 405 vom 2.12.2020, S. 40
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